Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Die infood GmbH kontrahiert ausschließlich auf Basis der eigenen AGB, deren jeweils aktuelle Fassung auf der Webseite veröffentlicht wird.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, eine davon abweichende Bindung muss gesondert im Angebot angeführt sein.
1.3 Alle Angebote von Verkäufern erfolgen kostenlos.
1.4 Nur schriftliche Aufträge/ Kaufverträge (auch per Fax) sind gültig.
1.5 Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.6 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2 Lieferung
2.1 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
2.2 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
2.3 Die Ware wird gegen Transportschäden und/oder Transportverluste zu Lasten des Verkäufers, versichert. Der Kunde ist bei sonstiger Leistungsfreiheit des Verkäufers verpflichtet, die gem. AÖTB erforderlichen Maßnahmen vor Ort zu setzen und dem Verkäufer die notwendigen Urkunden und Erklärungen zu übergeben.
3 Mängelrüge / Gewährleistung
3.1 Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und die in Spezifikationen definierten Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
3.2 Für produktions- und rohstoffbedingte Abweichungen in den Produkteigenschaften kann keine Gewähr geleistet werden.
3.3 Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort hinsichtlich Menge und Qualität zur Gänze zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung anzuzeigen. Für den Fall, dass Mängel an den gelieferten Waren erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, ist der Kunde verpflichtet diese Mängel unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels, sowie Angabe der jeweiligen Chargennummer und des entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatums, anzuzeigen. Jedwede Veränderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, dies bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistung. Lediglich für den Fall drohender Gefahr bzw. der Gefahr der Schadensvergrößerung, ist der Kunde berechtigt, die notwendigen Schritte zur Vermeidung weiterer Schäden durchzuführen. In diesem Fall ist jedoch eine objektive Beweissicherung vorzunehmen. Unsere Gewährleistung erstreckt sich lediglich auf den Ersatz der mangelhaften Ware, sämtliche Folgekosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4 Produkthaftung und Schadenersatz
4.1 Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung, in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn.
5 Zahlung
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass auch alle früheren, fälligen Rechnungen beglichen sind und ein Skonto schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
5.4 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
5.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (ÖNB) sowie die durch das Einschreiben eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts entstehende Kosten in tariflicher Höhe zu verrechnen.
5.7 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
5.8 Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 5.7. trotz Setzung einer 8-tägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige, uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.
6.3 Auch bei Be- und Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter, in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
6.4 Für den Fall der Be- oder Verarbeitung, sowie für den Fall der Veräußerung, tritt uns der Kunde die hierdurch entstehende Forderung im Umfang unserer Lieferforderung gegen seinen Kunden ab und verpflichtet sich, uns über schriftliche Aufforderung binnen 8 Tagen bekannt zu geben, an wen die Ware geliefert, oder für wen diese Ware be- oder verarbeitet wurde.
7 Erfüllungsort
7.1 Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes, Gerichtsstand ist Graz.
7.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechtes anzuwenden. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.
7.3 Bei Geschäften mit Verbrauchern (Konsumenten) gelten, soweit einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingung gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
8 Datenschutzerklärung
8.1 Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass unsererseits jene ihn betreffende (statistische) Daten, welche uns aus der Geschäftsverbindung bekannt werden – mit Ausnahme von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen – an Dritte weitergegeben werden können. Zudem sind wir berechtigt, sämtliche relevante Daten des kundenautomationsunterstützt zu verarbeiten.
Stand 2019|09